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VZ 259 - "Verbot für Fußgänger" - Schild gemäß StVO …

Beschreibung Das Verkehrsschild "Verbot für Fußgänger" mit der VZ 259 verbietet den Ein- und Durchgang für alle Fußgänger. Dieses Verkehrszeichen VZ 259 wird vor allem an stark oder schnell befahrenen Straßen eingesetzt. Einige Verkehrsschilder wie das Zeichen VZ-Nr. 330 "Autobahn" beinhalten bereits ein Durchgangsverbot für Fußgänger, sodass das Verkehrszeichen "Verbot für ...

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