Risikobewertung und Einstufung von …
(*5) Schutzverpackung bei desinfizierten Produkten. Seite 1256, 2.2.6 Kennzeichnung: „Auch bei Medizinprodukten, bei denen die Aufbereitung mit einer Desinfektion endet, muss die erfolgte Durchfü̈hrung des Prozesses fü̈r den Anwender erkennbar sein (QM).“