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Risikobewertung und Einstufung von …

(*5) Schutzverpackung bei desinfizierten Produkten. Seite 1256, 2.2.6 Kennzeichnung: „Auch bei Medizinprodukten, bei denen die Aufbereitung mit einer Desinfektion endet, muss die erfolgte Durchfü̈hrung des Prozesses fü̈r den Anwender erkennbar sein (QM).“

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